13.11.2001 - 4.2 Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.11.2001
- Status:
- öffentlich (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Einbringung erfolgt durch Herrn Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege)
und Herrn Schmidt (Büro Baasner und Langwald).
Herr Niehaus (VGS) erhält Rederecht. Auf
die Informationen von Herrn Niehaus bzgl. der Räumung von Gärten bis 30.10.
wird durch Frau Krekeler (Sanierungsträger Stadtkontor) näher eingegangen. Dr.
Seidel begrüßt, dass bei dieser B-Planung nun zum ersten Mal eine
belastungsfähige Vereinbarung vorliegt.
Auf verschiedenste Rückfragen und
Hinweise, so u.a. zu weiteren Abläufen Ämterbeteiligungen Bilanz der A- und
E-Maßnahmen Wendehammer Dieselstr.
der Teilnehmer gehen Herr Lehmann, Herr Schmidt und Herr Janotta (Grünplaner)
gemeinsam mit Herrn Dr. Baatz ein.
Die Fragestellung, ob und weshalb hier
die Trassenfreihaltung für die 15kV-Leitung anders als beim B-Plan Beetzweg
gehandhabt wird, kann hier nicht beantwortet werden. Die Beantwortung ist
diesem Protokoll beizufügen.
Beschlusstext:
1.
Das
Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung
gemäß § 3 Abs.1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 79
"Heinrich-von-Kleist-Straße" wird gebilligt.
2.
Der Bebauungsplanes
Nr. 79 "Heinrich-von-Kleist-Straße" wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt.