11.01.2005 - 6.4 Berichterstattung zum Bauvorhaben Carl-von-Ossi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Herr Goetzmann erinnert an den Auftrag aus der vergangenen Ausschusssitzung, im SB-Ausschuss zu informieren, wenn es Projektplanungen für den Bereich gibt. Er teilt mit, dass eine Neubebauung vorgesehen ist und gibt Erläuterungen zum vorgesehenen Vorhaben anhand von Skizzen zur städtebaulichen Gestaltung. Bisher habe es nur Gespräche gegeben, eine Antragstellung sei noch nicht erfolgt. Gemäß § 172 BauGB kann eine Versagung erfolgen, wenn durch die Bebauung die städtebaulich prägende Eigenart des Gebietes, welches durch die Erhaltungssatzung geschützt wird, beeinträchtigt wird.

 

Durch den Ausschussvorsitzenden wird informiert, dass der Verein Brandenburger Vorstadt Interesse an der Mitwirkung bekundet hat. Bei weiteren Informationen im SB-Ausschuss wird einem Vertreter des Vereins Rederecht gewährt werden.

 

Herr Goetzmann sichert zu den SB-Ausschuss zu informieren, wenn es hier eine neue Situation gibt.

Reduzieren

 

Reduzieren