12.01.2005 - 5.6 Information zur Straßenreinigungsgebühr
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 12.01.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Information zur Straßenreinigungsgebühr
Frau E. Müller teilt dazu mit, dass nach dem 20.12.04 keine
neuen Widersprüche bei der Stadt eingegangen seien. Von den 4109 Beschwerden
seien 1.087 abgearbeitet, was ein guter Stand sei. Bezüglich des
Städtevergleichs stellt Frau E. Müller fest, dass ein Vergleich z.B. mit
Cottbus kaum realisierbar sei, weil es zu viele Unterschiede gebe. So habe
Cottbus beispielsweise 18 Reinigungsklassen, Potsdam aber nur 8. Bestimmte
Informationen wurden aus Gründen des Wettbewerbs gar nicht erst zur Verfügung
gestellt.
Die Prüfung der Kostenkalkulation der STEP für 2003 habe zu
keinen Beanstandungen geführt; auch die Abrechnungen seien ordnungsgemäß
erstellt worden. Im Ergebnis der Diskussion um den Vertrag der Stadt mit der
STEP schlägt der Oberbürgermeister vor, in der Hauptausschusssitzung am
13.04.2005 im nicht öffentlichen Teil genauere Informationen zur
Kostenkalkulation durch den Geschäftsführer und den Wirtschaftsprüfer mitteilen
zu lassen, um mehr Transparenz zu schaffen und weitere Aktivitäten der STEP zur
effizienten Nutzung von Personal und Material zu verdeutlichen.
In
der weiteren Diskussion werden die Nachfragen von Herrn Dr. Scharfenberg zu den
Anträgen auf Herausnahme von Straßen aus der Straßenreinigung und zum
Rechnungsergebnis 2004 beantwortet. Auf Nachfrage von Herrn Bretz wird durch
Herrn Exner bestätigt, dass die DS 04/SVV/0733 im Ausschuss für Finanzen zurückgezogen
wurde und nunmehr die alte Gebührensatzung weiter gelte. Auf die Nachfrage von
Herrn Boede, welche Überlegungen und Prüfungen die STEP angestellt habe, um die
eigenen Kosten zu senken, verweist der Oberbürgermeister auf den o.g. Termin im
April. Frau B. Müller bittet zur Sitzung im April auch konkret die Straßen zu
benennen, die aus der Straßenreinigungssatzung herausgefallen sind.