19.01.2005 - 6 Verträge zur Überleitung des Betriebes der Hall...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Exner weist in seinen Ausführungen darauf hin, dass hinsichtlich Ziffer 2 der Beschlussformel bis zur Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2005 ein Austauschblatt vorbereitet wird. Aufzunehmen ist aus kommunalrechtlicher Sicht der Begriff „Bäder“.

Der vorliegende Anwendungstarifvertrag ist abgeschlossen worden.

 

Frau Fischer erklärt, dass der Bildungsausschuss dem vorliegenden Änderungsantrag der PDS Fraktion zugestimmt hat, obwohl sich dieser bereits durch Verwaltungshandeln erledigt hat.

 

Frau Oldenburg erinnert an ihre zwei in der letzten Sitzung gestellten Änderungsanträge und bittet um Abstimmung dieser.

 

Vorgeschlagen wird die Nachverhandlung der in den Anträgen formulierten Punkte vor der Beurkundung mit der SWP GmbH.

 

1. Änderungsantrag von Frau Oldenburg:

 

„ 1) zu § 2 Abs. 1

 

-          Satz 2 wird ergänzt:

      „... Die Übertragung dient ausschließlich dem Zwecke des Betreibens von Bädern

      durch die SWP bzw. die BLP...“

 

-          nach Satz 2 wird angefügt:

 

„Fällt dieser Zweck weg, kann die LHP sich die betreffenden Grundstücke ohne Zahlung eines Kaufpreises zurückübertragen lassen.“

 

2) zu § 4

 

Als Abs. 7 wird aufgenommen:

 

„Die Vertragsparteien sind sich einig, dass betriebsbedingte Kündigungen der übernommenen Mitarbeiter durch die SWP bzw. BLP bis zum Ablauf des Jahres 2010 ausgeschlossen sind.“

 

Abstimmung des Antrages von Frau Oldenburg mit der Maßgabe: Nachverhandlung: 3/5/1

 

 

2. Änderungsantrag von Frau Oldenburg

 

1)      zu § 4 Abs. 1

 

„Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

Für den Zeitraum, in dem die LHP sich – gleich wie – an der Finanzierung des Schul- und Vereinsschwimmens – vornehmlich durch Gewährung von Betriebskostenzuschüssen – beteiligt, wird die SWP bzw. BLP die Öffnungszeiten, Schließzeiten, Eintrittspreise und die Budgets für das Schul- und Vereinsschwimmen an den Vorgaben der LHP weitgehend ausrichten.

 

 

 

2)      zu § 4 Abs. 2

 

Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.“

 

Abstimmung des Antrages von Frau Oldenburg: 3/6/0

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:                               6/0/3

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen die DS 04/SVV/0888 mit der angekündigten Präzisierung der Ziff. 2 des Beschlussvorschlages der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung.

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Anlagen zur Vorlage