19.01.2005 - 6 Verträge zur Überleitung des Betriebes der Hall...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser : 2/21 Oberbürgermeister, FB Schule und Sport mit Äa der Fraktion PDS
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 19.01.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Exner weist in seinen Ausführungen darauf hin, dass hinsichtlich Ziffer 2 der
Beschlussformel bis zur Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2005 ein
Austauschblatt vorbereitet wird. Aufzunehmen ist aus kommunalrechtlicher Sicht
der Begriff „Bäder“.
Der
vorliegende Anwendungstarifvertrag ist abgeschlossen worden.
Frau
Fischer erklärt, dass der Bildungsausschuss dem vorliegenden Änderungsantrag
der PDS Fraktion zugestimmt hat, obwohl sich dieser bereits durch
Verwaltungshandeln erledigt hat.
Frau Oldenburg
erinnert an ihre zwei in der letzten Sitzung gestellten Änderungsanträge und
bittet um Abstimmung dieser.
Vorgeschlagen
wird die Nachverhandlung der in den Anträgen formulierten Punkte vor der
Beurkundung mit der SWP GmbH.
1.
Änderungsantrag von Frau Oldenburg:
„ 1) zu §
2 Abs. 1
-
Satz 2
wird ergänzt:
„... Die
Übertragung dient ausschließlich dem Zwecke des Betreibens von Bädern
durch die
SWP bzw. die BLP...“
-
nach
Satz 2 wird angefügt:
„Fällt
dieser Zweck weg, kann die LHP sich die betreffenden Grundstücke ohne Zahlung
eines Kaufpreises zurückübertragen lassen.“
2) zu
§ 4
Als Abs.
7 wird aufgenommen:
„Die
Vertragsparteien sind sich einig, dass betriebsbedingte Kündigungen der
übernommenen Mitarbeiter durch die SWP bzw. BLP bis zum Ablauf des Jahres 2010
ausgeschlossen sind.“
Abstimmung
des Antrages von Frau Oldenburg mit der Maßgabe: Nachverhandlung: 3/5/1
2.
Änderungsantrag von Frau Oldenburg
1)
zu
§ 4 Abs. 1
„Satz 1
wird wie folgt geändert:
Für den
Zeitraum, in dem die LHP sich – gleich wie – an der Finanzierung des Schul-
und Vereinsschwimmens – vornehmlich durch Gewährung von
Betriebskostenzuschüssen – beteiligt, wird die SWP bzw. BLP die
Öffnungszeiten, Schließzeiten, Eintrittspreise und die Budgets für das Schul-
und Vereinsschwimmen an den Vorgaben der LHP weitgehend ausrichten.
2)
zu
§ 4 Abs. 2
Absatz 2
wird ersatzlos gestrichen.“
Abstimmung
des Antrages von Frau Oldenburg: 3/6/0
Anlagen zur Vorlage
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