02.02.2005 - 4.3 Verträge zur Überleitung des Betriebes der Hall...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu dieser Vorlage wurden Austauschblätter ausgereicht.

 

Der Hauptausschuss hat die Vorlage noch nicht beraten.

 

Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage einschließlich der angekündigten Präzisierung der Ziff. 2 des Beschlussvorschlages zugestimmt (siehe ausgereichte Austauschblätter)

 

Der Ausschuss für Bildung und Sport hat der Vorlage – einschließlich dem Änderungsantrag der Fraktion PDS  und somit einem geänderten Beschlusstext – zugestimmt, der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

 

 

Der Beigeordneter für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner gibt Hinweise zu den Austauschblättern (Abschluss der Anwendungstarifverträge)   und  zu Protokoll, dass bei notariellem Vollzug des GmbH-Vertrages der Tochter noch aufgenommen werde, dass das Rechnungsprüfungsamt die Prüfung im Sinne von § 113 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung wahrnehmen kann; dies sei bei der Tochter im Gesellschaftsvertrag zu ergänzen. . Ähnliches  gelte für den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke, dort werde im § 14 des GmbH-Vertrages bei nächster Gelegenheit auch eine entsprechende Änderung vorgenommen.

Die wörtliche Wiedergabe  dieses Redebeitrages wird  der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Die Landeshauptstadt Potsdam schließt auf Grundlage der Abstimmungen mit den Stadtwerken Potsdam den in der Anlage I beigefügten Bädervertrag.

2.    Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Potsdam GmbH wird dahingehend geändert, dass der Gesellschaftszweck um den Erwerb, die Errichtung und den Betrieb von eigenen Anlagen sowie den Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Bäderunternehmen ergänzt wird.

 

Anlage II  : Anpassung des Gesellschaftsvertrages der SWP im Zuge der Übernahme der Bäder

Anlage III : Entwurf des Gesellschaftsvertrages der BLP

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage