02.02.2005 - 4.4 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 101...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Krause, Fraktion PDS, beantragt:

 

Zurückstellung der Vorlage bis Bearbeitung der dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden übergebenen Einwendungen.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 101 „Paul-Neumann-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

  2. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2), ergänzt und aktualisiert mit dem Beschluss zur Prioritätenfestlegung vom 31.03.2004 (DS 03/SVV/0897), durchzuführen (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage