02.02.2005 - 5.5 Beirat für Suchtprävention/Suchtberatung

Beschluss:
vertagt
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(Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat die Vorlage (18.05.04) abgelehnt; der Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz fühlt sich fachlich nicht zuständig; der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 13.05.04 einen geänderten Beschlusstext empfohlen, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde. Nach erneuter Befassung am 26.08.04 wurde im Jugendhilfeausschuss vereinbart, die Vorlage so lange zurückzustellen, bis die durch die Verwaltung zugesagten Zuarbeiten vorliegen.)

 

Zu dieser Vorlage wurde mit der DS-Nr. 05/SVV/0043 eine Mitteilungsvorlage des Oberbürgermeisters ausgereicht (siehe Tagesordnungspunkt 5.5.1).

 

Im Zusammenhang mit der Diskussion der Mitteilungsvorlage DS 05/SVV/0043 schlägt die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich die Überweisung der DS 04/SVV/0357 und der DS 05/SVV/0043 in den Jugendhilfeausschuss und in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales vor.

 

Abstimmung:

Diese Verfahrensweise wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Beirat für Suchtprävention/-beratung unter Leitung der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz zu bilden.

Die im Suchtkonzept der Stadtverwaltung Potsdam 2004 dargestellten Maßnahmen und Ziele sind kontinuierlich fortzuschreiben und fachlich zu begleiten. Gleichzeitig hat der Beirat eine Kontrollfunktion gegenüber den handelnden Personen und/oder Vereinen auszuüben. Dem fachlich zuständigen Ausschuss für Soziales und Wohnen ist ein entsprechender Besetzungsvorschlag des zu bildenden Beirates auf seiner Sitzung im Mai 2004 von der Verwaltung vorzulegen.

 

Dem Ausschuss für Soziales und Wohnen ist jährlich über den Stand der Umsetzung der Handlungsmaximen im Bereich Suchtprävention/Suchtberatung Bericht zu erstatten. Die erforderliche finanzielle Absicherung der Aufgaben des Beirates ist in den Haushaltsplänen ab 2005 durch eine eigenständige Haushaltsstelle zu gewährleisten.