02.02.2005 - 5.5 Beirat für Suchtprävention/Suchtberatung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 02.02.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
(Der
Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat die Vorlage (18.05.04) abgelehnt; der
Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz fühlt sich fachlich nicht zuständig; der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 13.05.04 einen geänderten
Beschlusstext empfohlen, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der
Ausschüsse“ ausgereicht wurde. Nach erneuter Befassung am 26.08.04 wurde im
Jugendhilfeausschuss vereinbart, die Vorlage so lange zurückzustellen, bis die
durch die Verwaltung zugesagten Zuarbeiten vorliegen.)
Zu dieser Vorlage wurde mit der DS-Nr. 05/SVV/0043 eine Mitteilungsvorlage des Oberbürgermeisters ausgereicht (siehe Tagesordnungspunkt 5.5.1).
Im
Zusammenhang mit der Diskussion der Mitteilungsvorlage DS 05/SVV/0043 schlägt
die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich
die Überweisung der DS 04/SVV/0357 und der DS 05/SVV/0043 in den
Jugendhilfeausschuss und in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales vor.
Abstimmung:
Diese
Verfahrensweise wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Beirat für Suchtprävention/-beratung
unter Leitung der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und
Umweltschutz zu bilden.
Die
im Suchtkonzept der Stadtverwaltung Potsdam 2004 dargestellten Maßnahmen und
Ziele sind kontinuierlich fortzuschreiben und fachlich zu begleiten.
Gleichzeitig hat der Beirat eine Kontrollfunktion gegenüber den handelnden
Personen und/oder Vereinen auszuüben. Dem fachlich zuständigen Ausschuss für
Soziales und Wohnen ist ein entsprechender Besetzungsvorschlag des zu bildenden
Beirates auf seiner Sitzung im Mai 2004 von der Verwaltung vorzulegen.
Dem
Ausschuss für Soziales und Wohnen ist jährlich über den Stand der Umsetzung der
Handlungsmaximen im Bereich Suchtprävention/Suchtberatung Bericht zu erstatten.
Die erforderliche finanzielle Absicherung der Aufgaben des Beirates ist in den
Haushaltsplänen ab 2005 durch eine eigenständige Haushaltsstelle zu
gewährleisten.