02.02.2005 - 6.16 Überführung Kulturhaus Rathaus Babelsberg in fr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport Frau Fischer eingebracht.

 

Zu dieser Vorlage wurden Austauschseiten ausgereicht; den darin enthaltenen Änderungen haben der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Kultur zugestimmt.

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Dr. Schröter beantragt namens der Fraktion PDS  die Ergänzung des Punktes 4 mit dem Wortlaut:

Bei den Verhandlungen ist zu gewährleisten, dass

 

-          die bestehenden Mietverträge der ansässigen Vereine wie bisher weiter gelten sowie die Betriebskosten für die Kunstschule vom Geschäftsbereich 2 weiter getragen werden;

 

-          bei Umzug der ansässigen Vereine in andere nutzungsfähige Räume innerhalb des Hauses künftig von gleichem Raumbedarf ausgegangen wird.

 

Im Verlaufe der Diskussion wird festgestellt, dass  diese Ergänzung inhaltlich Bestandteil des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist und auf eine Abstimmung verzichtet werden kann. 

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Punkt 4 wird wie folgt geändert:

Im Vertrag ist der künftige Betreiber zu verpflichten, dass

 

-      die erfolgreiche Programmarbeit der ansässigen Vereine Bestand hat,

 

-      der Betreiber die konzeptionelle Unabhängigkeit der im Hause ansässigen Kunstschule gewährleistet

 

-      offene Angebote, die sich an den Stadtteil richten, sichergestellt werden,

 

-      mit den Vereinen, Initiativen und Einrichtungen vor Ort eng zusammen gearbeitet, diesen auch das Primat bei der Nutzung des Hauses garantiert wird

 

-      die Sicherung der bestehenden Mietverträge bzw. Nutzungsverträge der im Hause ansässigen Vereine gewährleistet bleibt und die Betriebskosten der Kunstschule wie bisher von der Stadt übernommen werden.

 

-      im Falle des Umzugs in andere nutzungsfähige Räumlichkeiten sichergestellt ist, dass die Kunstschule ihren Raumbedarf nicht einschränken muss

 

-      und durch das vorgelegte Nutzungskonzept der AWO die Attraktivität des Standortes nachhaltig gesteigert wird.

 

Die von der Stadtverordneten Oldenburg beantragte Erweiterung im ersten Anstrich um die Wortgruppe „bzw. Nutzungsverträge“ wird mit 22 Ja-Stimmen, bei 17 Nein-Stimmen angenommen und wird in den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im 5. Anstrich eingefügt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, beantragt:

Schluss der Debatte und Abstimmung.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  beantragte  Änderung des Punktes 4 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Betrieb des Kulturhauses Rathaus Babelsberg wird zum 01.03.2005 in freie Trägerschaft überführt.

 

  1. Dem Votum der Auswahlkommission wird gefolgt, als Betreiber des Kulturhauses Rathaus Babelsberg die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Potsdam e. V. einzusetzen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit diesem freien Träger die Überleitungsverhandlungen zu führen. Maßstab der Vertragsgestaltung ist die weitere Profilierung und Entwicklung des Hauses zum Kultur- und Bürgerhaus für den Stadtteil Babelsberg.

 

  1. Bei Im Vertrag ist der künftige Betreiber zu verpflichten, dass

 

-      die erfolgreiche Programmarbeit der ansässigen Vereine Bestand hat,

 

-      der Betreiber die konzeptionelle Unabhängigkeit der im Hause ansässigen Kunstschule gewährleistet

 

-      offene Angebote, die sich an den Stadtteil richten, sichergestellt werden,

 

-      mit den Vereinen, Initiativen und Einrichtungen vor Ort eng zusammen gearbeitet, diesen auch das Primat bei der Nutzung des Hauses garantiert wird

 

-      die Sicherung der bestehenden Mietverträge bzw. Nutzungsverträge der im Hause ansässigen Vereine gewährleistet bleibt und die Betriebskosten der Kunstschule wie bisher von der Stadt übernommen werden.

 

-      im Falle des Umzugs in andere nutzungsfähige Räumlichkeiten sichergestellt ist, dass die Kunstschule ihren Raumbedarf nicht einschränken muss

 

-      und durch das vorgelegte Nutzungskonzept der AWO die Attraktivität des Standortes nachhaltig gesteigert wird.

 

5.      Der zwischen der AWO und dem Oberbürgermeister auszuhandelnde Überleitungsvertrag ist der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

 

  1. Die kontinuierliche personelle Betreuung für die Organisation und Durchführung des in der Stadtteilkulturarbeit eingebundenen Böhmischen Weberfestes wird durch die Landeshauptstadt Potsdam im Kulturhaus Rathaus Babelsberg gewährleistet.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage