02.02.2005 - 6.16 Überführung Kulturhaus Rathaus Babelsberg in fr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.16
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Kultur und Museum
- Datum:
- Mi., 02.02.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kultur und Museum
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport Frau Fischer
eingebracht.
Zu dieser
Vorlage wurden Austauschseiten ausgereicht; den darin enthaltenen
Änderungen haben der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Kultur
zugestimmt.
Ergänzungsantrag:
Die
Stadtverordnete Dr. Schröter beantragt namens der Fraktion PDS die Ergänzung des Punktes 4 mit dem Wortlaut:
Bei den
Verhandlungen ist zu gewährleisten, dass
-
die
bestehenden Mietverträge der ansässigen Vereine wie bisher weiter gelten sowie
die Betriebskosten für die Kunstschule vom Geschäftsbereich 2 weiter getragen
werden;
-
bei
Umzug der ansässigen Vereine in andere nutzungsfähige Räume innerhalb des
Hauses künftig von gleichem Raumbedarf ausgegangen wird.
Im
Verlaufe der Diskussion wird festgestellt, dass diese Ergänzung inhaltlich Bestandteil des Änderungsantrages
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist und auf eine Abstimmung verzichtet
werden kann.
Änderungsantrag:
Die
Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Punkt
4 wird wie folgt geändert:
Im
Vertrag ist der künftige Betreiber zu verpflichten, dass
- die
erfolgreiche Programmarbeit der ansässigen Vereine Bestand hat,
- der Betreiber die
konzeptionelle Unabhängigkeit der im Hause ansässigen Kunstschule gewährleistet
- offene Angebote, die
sich an den Stadtteil richten, sichergestellt werden,
- mit den Vereinen, Initiativen und Einrichtungen vor Ort eng zusammen gearbeitet, diesen auch das Primat bei der Nutzung des Hauses garantiert wird
- die Sicherung der
bestehenden Mietverträge bzw. Nutzungsverträge der im Hause ansässigen Vereine
gewährleistet bleibt und die Betriebskosten der Kunstschule wie bisher von der
Stadt übernommen werden.
- im Falle des Umzugs in
andere nutzungsfähige Räumlichkeiten sichergestellt ist, dass die Kunstschule
ihren Raumbedarf nicht einschränken muss
- und
durch das vorgelegte Nutzungskonzept der AWO die Attraktivität des Standortes
nachhaltig gesteigert wird.
Die von
der Stadtverordneten Oldenburg beantragte Erweiterung im ersten Anstrich um die
Wortgruppe „bzw. Nutzungsverträge“ wird mit 22 Ja-Stimmen, bei 17 Nein-Stimmen
angenommen und wird in den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im 5. Anstrich eingefügt.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, beantragt:
Schluss
der Debatte und Abstimmung.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Die von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
beantragte Änderung des
Punktes 4 wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Der Betrieb des Kulturhauses Rathaus Babelsberg wird zum 01.03.2005
in freie Trägerschaft überführt.
- Dem Votum der Auswahlkommission wird gefolgt, als Betreiber des
Kulturhauses Rathaus Babelsberg die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband
Potsdam e. V. einzusetzen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit diesem freien Träger die
Überleitungsverhandlungen zu führen. Maßstab der Vertragsgestaltung ist
die weitere Profilierung und Entwicklung des Hauses zum Kultur- und
Bürgerhaus für den Stadtteil Babelsberg.
- Bei Im Vertrag ist der künftige Betreiber zu verpflichten, dass
- die erfolgreiche Programmarbeit
der ansässigen Vereine Bestand hat,
- der Betreiber die
konzeptionelle Unabhängigkeit der im Hause ansässigen Kunstschule gewährleistet
- offene Angebote, die
sich an den Stadtteil richten, sichergestellt werden,
- mit den Vereinen,
Initiativen und Einrichtungen vor Ort eng zusammen gearbeitet, diesen auch das
Primat bei der Nutzung des Hauses garantiert wird
- die Sicherung der
bestehenden Mietverträge bzw. Nutzungsverträge der im Hause ansässigen Vereine
gewährleistet bleibt und die Betriebskosten der Kunstschule wie bisher von der
Stadt übernommen werden.
- im Falle des Umzugs in
andere nutzungsfähige Räumlichkeiten sichergestellt ist, dass die Kunstschule
ihren Raumbedarf nicht einschränken muss
- und
durch das vorgelegte Nutzungskonzept der AWO die Attraktivität des Standortes
nachhaltig gesteigert wird.
5.
Der zwischen der
AWO und dem Oberbürgermeister auszuhandelnde Überleitungsvertrag ist der
Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
- Die
kontinuierliche personelle Betreuung für die Organisation und Durchführung
des in der Stadtteilkulturarbeit eingebundenen Böhmischen Weberfestes wird
durch die Landeshauptstadt Potsdam im Kulturhaus Rathaus Babelsberg
gewährleistet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,5 kB
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38,5 kB
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71,5 kB
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