02.02.2005 - 2.15 Spaßbadneubau

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Frage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz beantwortet.

 

 

 

Gemäß § 27 Abs. 5 sind die nachfolgenden Anfragen (Tagesordnungspunkt 2.16 bis 2.25) schriftlich vom Oberbürgermeister bis zum 09.02.2005 zu beantworten:

 

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