02.02.2005 - 6.32 Bebauungsplan Nr. 8 "Griebnitzsee" - Bekräftigu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.1991, für die Uferzone Griebnitzsee einen Bebauungsplan aufzustellen, wird bekräftigt.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ wird gleichzeitig neu beschlossen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Gebiet der Uferzone südwestlich/südlich des Griebnitzsees in den folgenden Grenzen:

im Norden: Uferlinie Griebnitzsee

im Osten: verlängerte Stubenrauchstraße (Gemarkungsgrenze zu Berlin)

im Süden: die im Lageplan Maßstab 1:2000 näher abgegrenzten Teilflächen der Grundstücke bzw. den Grundstücken vorgelagerte Teilflächen, die dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zugehören zwischen der Allee nach Glienicke und dem an das Grundstück Karl-Marx-Straße 34 anschließendem Grundstück sowie vor dem bebauten Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße 190 bis 208 (nur gerade Hausnummern) und der Stubenrauchstraße 2 bis 28 (nur gerade Hausnummern) liegen. Des Weiteren die Grenze des Bebauungsplanes Nr. 45 in der Karl-Marx-Straße 1 bis 5 und 17 bis 34, der Virchowstraße 1 bis 51 (nur ungerade Hausnummern) und der Rudolf-Breitscheid-Straße 180 bis 188 (nur gerade Hausnummern).

im Westen: Allee nach Glienicke.

Der Geltungsbereich ist in einer Karte im Originalmaßstab 1:2000 zeichnerisch abgegrenzt und als Anlage 1 Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Die Karte liegt diesem Beschluss als Anlage 1 in verkleinertem Maßstab bei.

Planungsziel für den Bebauungsplan ist die Sicherung der Flächen für den Gemeinbedarf Erholung auf öffentlichen Grün- und Wegeflächen und die Anlegung eines gestalteten Uferparks. Die in wesentlichen Teilen frei zugänglichen Flächen im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes haben bereits heute übergeordnete Bedeutung als durchgängiger Wanderweg mit durchgängig öffentlich zugänglichen Grünflächen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.