08.02.2005 - 3.4 Gestaltungssatzung "Berliner Vorstadt"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann erläutert zunächst die Notwendigkeit einer Gestaltungssatzung. Die Aufstellung der Gestaltungssatzung Berliner Vorstadt wurde in der Stadtverordnetenversammlung im September 2002 beschlossen, sie ergänzt die bereits rechtskräftige Erhaltungssatzung. In sehr regen Diskussionen in den Jahren 2001 bis 2003 wurde die Satzung vorbereitet. Die Aufsichtsbehörde MIR beanstandete zunächst ein erhebliches Übermaß an Regelungen. In einem sehr intensiven Diskussionsprozess wurde der Rahmen erneut rauf und runter diskutiert. Im Rahmen von Arbeitsgruppen erfolgten auch mehrere Abstimmungen mit der Verein Berliner Vorstadt und dem Kleingartenverband.

 

Herr Goetzmann informiert über die aus dem Geltungsbereich ausgenommenen Flächen, hier wird nicht durch die Satzung geregelt, es gibt vielmehr die Möglichkeit durch städtebauliche Verträge spezifisch zu qualifizieren.

 

Herr Kümmel fragt nach, ob die nicht als Ausstiegsklausel genutzt werden wird. Herr Goetzmann erläutert noch einmal den positiven Aspekt dieser Regelung.

 

Herr Goetzmann beantwortet die Fragen von Frau Oldenburg

zur Genehmigungspflicht von Baumaßnahmen im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung.

 

Frau Bankwitz hätte sich einige Regularien eher gewünscht und stellt Frage zu der Breite der Holzfenster sowie zur Finanzierung in Hinsicht auf die vielen Vorschriften.

Frau Dr. von Kuick-Frenz erklärt auf die Nachfrage von Frau Bankwitz, dass im April die Dankmalbereichssatzung eingebracht wird, über kleinteilige Maßnahmen gibt es aufgrund des geringen Haushaltsansatzes keine Möglichkeit. Herr Goetzmann antwortet auf die Frage der Breite und Kosten der Holzfester und ergänzt in Sachen Finanzierung, die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung als positiven Effekt der Erhaltungssatzung.

 

Frau Reimers spricht § 3 auf Seite 9 – den glatten Putz  an Außenwandflächen - im Widerspruch zur Energieeinsparverordnung an. Herrn Goetzmann erläutert, dass nicht die Frage entscheidend ist, ob Rückwand oder Außenwand, sondern ob diese Fläche öffentlich  einsehbar ist. Frau Reimers und Herr Lehmann  äußern, dass man die Putzkörnung auch  in mm angeben könnte. Herr Kutzmutz regt an, dies als redaktionelle Änderung aufzunehmen.

 

Herr Goetzmann erläutert auf Nachfrage von Herrn Cornelius, was ein Bauwich ist. Hier handelt es sich um die Lücke zwischen zwei frei stehenden Häusern.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Potsdam über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und anderer Anlagen und Einrichtungen sowie über die Notwendigkeit von Einfriedungen in der Berliner Vorstadt – Gestaltungssatzung „Berliner Vorstadt“ – gemäß  § 81 Abs. 1, Satz 1, Nr.1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)      (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                  6

Nein-Stimmen                0

Enthaltungen:                1