07.03.2001 - 8.1 Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Werksausschuss hat der o. g. DS am 30.01.2001 zugestimmt.

 

Die Begründung der o. g. DS erfolgt durch den kommissarischen Fachbereichsleiter der  Beteiligungs-, Finanz- und Personalsteuerung Herrn Ernst.

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl" zum 31.12.1999 wird gemäß § 27 (1) EigV beschlossen

 

  1. Dem Werkleiter, Herrn Andreas Mytzka, wird für das Geschäftsjahr 1999 Entlastung erteilt

 

  1. Der Jahresüberschuss in Höhe von 78.962,39 DM wird auf des nächste Jahr vorgetragen.

Der Vortrag wird für die Kosten des Rückbaus im Ausweichobjekt festgelegt.

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Abstimmungsergebnis:

 

mit Stimmenmehrheit angenommen