07.03.2001 - 5.5 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 07.03.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller ruft anschließend die
Behandlung des Tagesordnungspunktes 7 auf, zu der sich die Mitglieder des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in der Pause noch einmal
verständigt haben.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
hat der o. g. DS mit Änderungen zugestimmt. Diese Änderungen sind
in der DS bereits enthalten.
Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, gibt als
Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen folgende Änderungen
zur DS 01/059 bekannt, zu
denen sich die Mitglieder des o. g. Ausschusses in der Pause noch einmal
verständigt haben:
Änderungsantrag:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beantragt:
In der in der Anlage zur DS 01/059 dargestellten Prioritätenliste sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
- VEP 13 „Scrow-Paretzer-Kanal“ wird aus Priorität 1 in
Priorität 2 eingeordnet.
- B-Plan 70 „Gewerbegebiet am Beetzweg“ wird aus Priorität 2
in Priorität 1 eingeordnet.
Abstimmung:
Die durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen empfohlenen Änderungen in der Prioritätenliste gemäß Anlage zur
DS 01/059 werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Für die Künftige laufende
Bearbeitung der im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung/Bereich Verbindliche
Bauleitplanung durchzuführenden Bebauungsplan- bzw. Vorhaben- und
Erschließungsplanverfahren wird eine
dreistufige Prioritätenliste festgelegt:
Mit Priorität 1 werden die vordringlich zu
bearbeitenden Planungsverfahren eingestuft, ihr Umfang ist entsprechend
des tatsächlich vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitätsrahmens
festzulegen.
Mit Priorität 2 werden diejenigen
Planverfahren eingestuft, die bei Anerkennung der hohen Gewichtigkeit und
Dringlichkeit des jeweiligen Verfahrens
im aktuellen Bearbeitungsprozess nicht mehr untergebracht werden
können, aber als „Nachrücker" bei Fertigstellung eines Planverfahrens aus
der Prioritätenstufe 1 in den aktuellen Bearbeitungsgang überwechseln sollen.
Mit Priorität 3 werden alle Planverfahren
eingestuft, bei denen auch eine mittelfristige Übernahme in den aktuellen
Bearbeitungsprozess nicht möglich ist.
2.
Für die Planverfahren der Priorität 3 ist zu
prüfen, ob eine Fortführung der jeweiligen Planung unter den gegebenen
zeitlichen Perspektiven noch sinnvoll und vertretbar ist oder ob die Aufhebung
des Verfahrens angestrebt werden sollte.
3.
Bei Übernahme von Planverfahren aus der
Priorität 2 in den aktuellen Bearbeitungsgang ist die Auswahl des Verfahrens
im Fachausschuss zu begründen.
4.
Bei der Einbringung neuer Beschlussvorlagen
für die Stadtverordnetenversammlung zu Aufstellungsbeschlüssen von
Bebauungsplänen (Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen) ist künftig festzulegen und
zu begründen, mit welcher Priorität das jeweilige
Planverfahren betrieben werden soll. Sollte für ein Bauleitplanverfahren
die Priorität 1 festgelegt weiden, muss zugleich entschieden werden, weiches
andere Verfahren der Prioritätenstufe 1 künftig stattdessen in eine
andere Prioritätenstufe einzusortieren ist und welche Konsequenzen
daraus zu ziehen sind.
5.
Für die Jahre 2001/2002 wird die in der
Anlage dargestellte Prioritätenliste beschlossen.
Die Fortschreibung der Prioritätenliste für
die Verbindliche Bauleitplanung soll im Rhythmus von jeweils 2 Jahren erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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