22.02.2024 - 3 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Ortsbeirat Satzkorn
- Datum:
- Do., 22.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Die ordnungsgemäße Ladung wird festgestellt. Die Anwesenheit von 2 von 2 Ortsbeiratsmitgliedern wird festgestellt.
Bezüglich der Tagesordnung beantragt der Ortsvorsteher, dass der TOP 7.1 wegen der Gäste vorgezogen wird, sowie ein Rederecht für Frau Husen (EnBW).
Herr Spira bringt 2 Dringlichkeitsanträge zum B-Plan 173 ein und begründet sie.
Der 1. Dringlichkeitsantrag betrifft den Erlass einer Veränderungssperre gemäß §14 BauGB. Der 2. Dringlichkeitsantrag betrifft die Zurückstellung von Baugesuchen gemäß §15 BauGB.
Begründung Dringlichkeitsantrag „Veränderungssperre gemäß §14 BauGB zum B-Plan 173 „Freiflächensolaranlage Marquardt/Satzkorn“:
Es ist zu befürchten, dass bereits vor Planreife bzw. Rechtswirksamkeit des B-Planes Bauanträge für das Plangebiet eingereicht werden. Damit würde die Neubewertung des B-Planverfahrens erheblich erschwert. Bereits jetzt könnten Bauanträge in einem Bereich zwischen 200 m und der Eisenbahnlinie nach § 35 BauGB beantragt werden, welche möglicherweise einer Neubewertung des Planverfahrens entgegenstehen.
Bestätigung der Dringlichkeit von Vorlagen gemäß § 13 Punkt 4 der Geschäftsordnung:
Dringlichkeitsantrag des Ortsbeirat Satzkorn, Dieter Spira, Ortsvorsteher, DS 24/SVV/0308, betr.: Veränderungssperre gemäß §14 BauGB zum B-Plan 173 „Freiflächensolaranlage“ Marquardt/Satzkorn
Abstimmung:
Die Dringlichkeit und damit die Aufnahme der DS 24/SVV/030 in die Tagesordnung wird
einstimmig bestätigt.
Begründung Dringlichkeitsantrag „Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB zum B-Plan 173 „Freiflächensolaranlage“ Marquardt/Satzkorn“
Es ist zu befürchten, dass bereits vor Planreife bzw. Rechtswirksamkeit des B-Planes Bauanträge für das Plangebiet eingereicht werden. Damit würde die Neubewertung des B-Planverfahrens erheblich erschwert. Bereits jetzt könnten Bauanträge in einem Bereich zwischen 200 m und der Eisenbahnlinie nach § 35 BauGB beantragt werden, welche möglicherweise einer Neubewertung des Planverfahrens entgegenstehen.
Bestätigung der Dringlichkeit von Vorlagen gemäß § 13 Punkt 4 der Geschäftsordnung:
Dringlichkeitsantrag des Ortsbeirat Satzkorn, Dieter Spira, Ortsvorsteher, DS 24/SVV/0309, betr.: Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB zum B-Plan 173 „Freiflächensolaranlage“ Marquardt/Satzkorn
Abstimmung:
Die Dringlichkeit und damit die Aufnahme der DS 24/SVV/030 in die Tagesordnung wird
einstimmig bestätigt.
Der nicht öffentliche Teil findet nicht statt.
Die geänderte Tagesordnung und das Rederecht werden so einstimmig angenommen.