29.01.2024 - 8.47 Evaluierung des Potsdamer Weihnachtsmarktes

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Anträge DS-Nr.: 24/SVV/0033, 23/SVV/1389 und 24/SVV/0045 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Der Antrag DS-Nr.: 24/SVV/0045 wird namens der Fraktion CDU vom Stadtverordneten Finken eingebracht und die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie in den Hauptausschuss beantragt.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Darüber hinaus beantragt der Stadtverordnete Wietschel, Fraktion Freie Fraktion die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion und den Ausschuss für Kultur.

 

Die Stadtverordnete Dr. Müller, Fraktion Die Linke, beantragt die getrennte Abstimmung.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes sowie in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung in die Ausschüsse für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion und für Kultur wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. alle Klagen der Bürger, der Gewerbetreibenden und Verbände sowie der Stellungnahmen der Verwaltung zu Anträgen und Anfragen zu einem aktuellen Lagebilde zusammenzustellen,
  2. das Lagebild in seiner Gesamtheit zu bewerten,
  3. die Rechts-und Vertragslage aufzuzeigen und zu bewerten sowie
  4. daraus Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich aller genannten Problemdarstellungen mit allen Betroffenen unter Einbeziehung der Stadtpolitik zu entwickeln und
  5. Vorschläge für die künftige Durchführung des Weihnachtsmarktes/der Weihnachtsmärkte zu erarbeiten. Dabei ist darauf zu achten, dass es sich um eine zentrale Marketingfrage der Landeshauptstadt Potsdam handelt und besonders kritisch zu betrachten ist, ob ein Großereignis dieser Bedeutung Dritten überlassen werden kann und welche Alternativen es dazu gibt.

Dem Hauptausschuss ist bis Juni 2024 zu berichten.

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Anlagen zur Vorlage