21.05.2024 - 6.33 Berichterstattung der Sportvereine...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Gemäß § 22 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) erklärt die Stadtverordnete Schkölziger, Fraktion SPD, ihre Befangenheit und nimmt an der Beratung und Abstimmung des Antrages nicht teil.

 

Der Ausschuss für Bildung und Sport hat den Antrag in der ursprünglichen Fassung zur Kenntnis genommen.

 

Die Fassung DS-Nr.: 24/SVV/0373-01 hat der Ausschuss für Kultur abgelehnt.; der Ausschuss für Bildung und Sport sowie der Hauptausschuss haben diese Fassung zur Kenntnis genommen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, den Antrag in der neuen Fassung vom 07.05.2024, DS-Nr.: 24/SVV/0373-03 (siehe TOP 6.33.3) mit Änderungen zuzustimmen; damit hat sich die Fassung DS-Nr.: 24/SVV/0373-01 erledigt.

 

Namens der Fraktion DIE aNDERE wird von der Stadtverordneten Hoffmann eine neue Fassung mit der DS-Nr.: 24/SVV/0373-04 eingebracht; diese ersetzt die DS-Nr.: 24/SVV/0373-02.

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung schlägt eine alternative Abstimmung zwischen den Fassungen mit der DS-Nr.: 24/SVV/0373-03 (mit den empfohlenen Änderungen aus dem Hauptausschuss) und der DS-Nr.: 24/SVV/0373-04 vor.

 

Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

 

Anschließend wird die vom Hauptausschuss empfohlene geänderte Fassung mit der DS-Nr.: 24/SVV/0373-03 zur Abstimmung gestellt. Da diese Fassung mehrheitlich angenommen wird, ist eine Abstimmung der DS-Nr.: 24/SVV/0373-04 nicht mehr notwendig.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird – auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) in städtischen Betrieben – beauftragt, sicherzustellen, dass Sportvereine, die durch Sportfördermittel der LHP oder durch Sponsoring städtischer Betriebe unterstützt werden, gegenüber der Landeshauptstadt eine Erklärung darüber abgeben, ob sie an politische Mandatsträger:innen, leitende Mitarbeiter:innen oder Mitarbeiter:innen kommunaler Unternehmen mit Prokura VIP-Karten oder andere geldwerte Leistungen einem Einzelwert von mindestens 50,- Euro je Karte oder Leistung vergibt.

Der vorgenannte Personenkreis ist verpflichtet, die Annahme solcher Leistungen unaufgefordert gegenüber dem Antikorruptionsbeauftragten der Landeshauptstadt anzuzeigen. Eine Übersicht der angezeigten angenommenen Zuwendungen ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich vorzulegen.

 

Selbiges Verfahren ist auf alle Träger der Kultur, die öffentliche Gelder von der LHP erhalten, anzuwenden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im September 2024 eine Beschlussvorlage zur Umsetzung vorzulegen.

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

mit 17 Ja-Stimmen angenommen,

bei 13 Nein-Stimmen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=2000404&TOLFDNR=2010663&selfaction=print