21.05.2024 - 6.33.2 Berichterstattung der Sportvereine...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Siehe Tagesordnungspunkt 6.33.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird – auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) in städtischen Betrieben – beauftragt, sicherzustellen, dass Sportvereine, die durch Sportfördermittel der LHP oder durch Sponsoring städtischer Betriebe unterstützt werden, dem Hauptausschuss eine jährliche Übersicht darüber vorlegen, an welche Personen sie VIP-Karten oder geldwerte Leistungen vergeben haben. Sie ist auf die Fälle zu beschränken, in denen eine kostenlose Zurverfügungstellung von VIP-Karten oder anderen Leistungen mit einem Gesamtwert von mindestens 50 Euro je Veranstaltung an politische Mandatsträger*innen oder an leitende Mitarbeitende der Stadtverwaltung oder der städtischen Betriebe erfolgte.

 

Die Verpflichtung zur Berichterstattung durch die Vereine ist als Bedingung für die Ausgabe der Mittel in die entsprechenden Zuwendungsbescheide oder Vereinbarungen zu formulieren.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im September 2024 in einer Mitteilungsvorlage über den Sachstand der Umsetzung zu unterrichten.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=2000404&TOLFDNR=2010665&selfaction=print