01.07.2024 - 3 Beschluss über die Zahl der zu wählenden Stellv...

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Gemäß § 33 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wählt die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter. Die Stellvertreter werden einzeln in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung gewählt. Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt 4 Stellvertreter zu wählen.

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Vandre beantragt namens der Fraktion Die Linke, 3 Stellvertreter zu wählen.

 

Abstimmung:

Der Vorschlag, 4 Stellvertreter zu wählen, wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Abstimmung:

Der Vorschlag, 3 Stellvertreter zu wählen, wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.