01.07.2024 - 3 Beschluss über die Zahl der zu wählenden Stellv...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mo., 01.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- konstituierende Sitzung
Gemäß § 33 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wählt die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter. Die Stellvertreter werden einzeln in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung gewählt. Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt 4 Stellvertreter zu wählen.
Änderungsantrag:
Die Stadtverordnete Vandre beantragt namens der Fraktion Die Linke, 3 Stellvertreter zu wählen.
Abstimmung:
Der Vorschlag, 4 Stellvertreter zu wählen, wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Der Vorschlag, 3 Stellvertreter zu wählen, wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.