17.07.2024 - 6.12 Sozialpädagogische Begleitung des Kinder- und J...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Antrag wird vom Stadtverordneten Reimann, als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

In Fortsetzung der beiden SVV-Beschlüsse zum Kinder- und Jugendbudget aus 2017 (17/SVV/0386) und 2022 (22/SVV/0007) sowie der kleinen Anfrage aus 2020 (20/SVV/0699) – wird der Oberbürgermeister beauftragt eine sozialpädagogische Begleitung für das Kinder- und Jugendbudget wie folgt umzusetzen:

 

Ab August wird eine Projektstelle beim Potsdamer Kinder- und Jugendbüro, in Trägerschaft des Stadtjugendring Potsdam e.V. geschaffen, die die Aufgabe hat, die pädagogische Begleitung des Kinder- und Jugendbudgets zu sichern, die Antragstellung von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und somit zu gewährleisten, dass die Projektgelder des Kinder- und Jugendbudgets zur Anwendung gebracht werden.

 

Aufgabe der Projektstelle ist zu Beginn die Bekanntmachung des Kinder- und Jugendbudgets in Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe sowie im städtischen Raum, gefolgt von der sozialpädagogischen Begleitung der antragstellenden Projektgruppen, die ausschließlich aus Kindern und Jugendlichen bestehen. Die pädagogische Fachkraft unterstützt die Projektgruppen bei der Umsetzung der Projektideen sowie bei der Abrechnung der Mittel und entwickelt eine Kinder- und Jugendjury, die abschließend über die Projektideen abstimmt.

 

Für das Projekt "Sozialpädagogische Begleitung des Kinder- und Jugendbudgets" sind in den Jahren 2024 und 2025 je 20.000 € zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erschließt sich aus den für diesen Zweck gebundenen Haushaltsmitteln, die in 2023 und 2024 bisher nicht verausgabt wurden. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 20.000 € werden als Sachkosten für den Projektstart des Kinder- und Jugendbudgets genutzt. Dem Jugendhilfeausschuss ist über die Projektumsetzung im September 2024 Bericht zu erstatten.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage