17.07.2024 - 6.1 Erweiterung von Kinderbibliothek und Volkshochs...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird in der neuen Fassung, DS-Nr. 24/SVV/0647-02 (siehe TOP 6.1.2), namens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -  Volt – Die PARTEI von der Stadtverordneten Hüneke eingebracht sowie die Überweisung in den Hauptausschuss beantragt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Adler, Fraktion SPD, beantragt darüber hinaus die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft.

 

Abstimmung:

Die Überweisungen einschließlich des Ergänzungsantrages der Fraktion AfD wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Erweiterung der Kinderbibliothek und der Volkshochschule im Baufeld IV der Potsdamer Mitte. Sie folgt damit der Intention zurückliegender Stadtverordnetenbeschlüsse sowie dem Beschluss des Hauptausschusses vom 24.04.2024.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  1. Zur Sicherung des Vorhabens sind die bereits ab September 2027 eingeplanten Mittel an die inzwischen durch Baukostensteigerungen erhöhten Mietpreise pro Quadratmeter in der Mittelfristplanung anzupassen. Ab Januar 2028 sind zusätzlich pro Jahr 53.471,71 EUR für die Stadt- und Landesbibliothek sowie 169.558,58 EUR für die Volkshochschule zu berücksichtigen, was eine jährliche Erhöhung von 223.030,29 EUR in der Mittelfristplanung bedeutet.

 

  1. Um den Planungs- und Umsetzungsfortschritt des Baufeldes „Block IV“ der Potsdamer Mitte und die Realisierung des Vorhabens nicht zu gefährden, bestätigt die Landeshauptstadt Potsdam gegenüber der Pro Potsdam, die geplanten Flächen ab 2027 zum Mietpreis von 29,10 EUR/m² (Nettokaltmiete zuzüglich 3,50 EUR Nebenkosten je m²) anzumieten.

 

  1. Der Stadtverordnetenversammlung ist im Rahmen der Haushaltsplanung im Oktober 2024 über die haushaltstechnische Einbettung des zusätzlichen Mittelbedarfs im Gesamthaushalt der Landeshauptstadt Potsdam Bericht zu erstatten.
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Anlagen zur Vorlage