04.07.2024 - 3 Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin

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Gemäß § 45 Absatz 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte den Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin.

 

Zur Wahl des Ortsvorstehers wird Herr Karsten Etlich vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge gibt es nicht.

 

Abweichend vom Wahlverfahren wird gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf einstimmig beschlossen, die Wahl offen durchzuführen.

 

 

Wahlergebnis:

 

Herr Karsten Etlich wird einstimmig zum Ortsvorsteher gewählt.

Er nimmt die Wahl an.

 

Herr Etlich bedankt sich für das Vertrauen und übernimmt die Sitzungsleitung.