04.07.2024 - 4 Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin...

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Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin.

Vorgeschlagen werden Herr Claus Wartenberg und Frau Birgit Eifler.

 

Der Antrag von Frau Lange, abweichend vom Wahlverfahren, gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf, die Wahl offen durchzuführen wird mit 4 Nein-Stimmen abgelehnt, bei 3 Ja-Stimmen.

 

Damit gilt das Wahlverfahren gemäß § 40 BbgKVerf.

 

Herr Etlich erläutert den Wahlvorgang.

Nach Aufruf der Mitglieder des Ortsbeirates erhalten diese die Stimmzettel, um in der Wahlkabine ihre Stimme abzugeben.

 

1. Wahlgang:

 

Stehen mehrere Personen zur Wahl, ist im ersten Wahlgang die vorgeschlagene Person gewählt, die die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält, somit bei 5 Ja-Stimmen.

 

Nach der Beendigung des Wahlvorgangs erfolgt die Stimmauszählung mit folgendem Ergebnis:

 

Herr Claus Wartenberg erhält  3 JA-Stimmen

Frau Birgit Eifler erhält  4 JA-Stimmen

 

Damit hat niemand mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhalten und es findet ein zweiter Wahlgang statt.

 

Herr Etlich erläutert den Wahlvorgang.

Nach Aufruf der Mitglieder des Ortsbeirates erhalten diese die Stimmzettel, um in der Wahlkabine ihre Stimme abzugeben.

 

2. Wahlgang:

 

Der zweite Wahlgang findet zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Nach der Beendigung des Wahlvorgangs erfolgt die Stimmauszählung mit folgendem Ergebnis:

 

Herr Claus Wartenberg erhält  3 JA-Stimmen

Frau Birgit Eifler erhält  4 JA-Stimmen

 

Damit ist Frau Birgit Eifler mit 4 JA-Stimmen zur Stellvertreterin des Ortsvorstehers gewählt.

Sie nimmt die Wahl an.