04.07.2024 - 3 Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin

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Gemäß § 45 Absatz 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte den Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin.

 

Zur Wahl der Ortsvorsteherin wird Frau Sabine Sütterlin vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge gibt es nicht.

 

Abweichend vom Wahlverfahren wird gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf einstimmig beschlossen, die Wahl offen durchzuführen.

 

Wahlergebnis:

 

Frau Sabine Sütterlin wird einstimmig zur Ortsvorsteherin gewählt.

Sie nimmt die Wahl an.

 

Frau Sütterlin bedankt sich für das Vertrauen und nimmt die Sitzungsleitung weiterhin vor.