04.07.2024 - 3 Wahl des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin

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Gemäß § 45 Absatz 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte den Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin.

 

Zur Wahl der Ortsvorsteherin wird Frau Birgit Malik vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge gibt es nicht.

 

Abweichend vom Wahlverfahren wird gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf einstimmig beschlossen, die Wahl offen durchzuführen.

 

Wahlergebnis:

 

Frau Birgit Malik wird einstimmig zur Ortsvorsteherin gewählt.

Sie nimmt die Wahl an.

 

Frau Malik bedankt sich für das Vertrauen und übernimmt im Weiteren die Sitzungsleitung.