04.07.2024 - 4 Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin...

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Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin.

Vorgeschlagen werden Frau Dr. Rebecca Lea Freudl und Herr Dr. Gregor Ryssel.

 

Der Antrag, abweichend vom Wahlverfahren gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf die Wahl offen durchzuführen, wird mit 1 Nein-Stimme abgelehnt, bei 7 JA-Stimmen.

 

Damit gilt das Wahlverfahren gemäß § 40 BbgKVerf.

 

Frau Malik erläutert den Wahlvorgang.

Nach Aufruf der Mitglieder des Ortsbeirates erhalten diese die Stimmzettel, um in der Wahlkabine ihre Stimme abzugeben.

 

1. Wahlgang:

 

Stehen mehrere Personen zur Wahl, ist im ersten Wahlgang die vorgeschlagene Person gewählt, die die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält, somit bei 5 Ja-Stimmen.

 

Nach der Beendigung des Wahlvorgangs erfolgt die Stimmauszählung mit folgendem Ergebnis:

 

Frau Dr. Rebecca Lea Freudl   erhält  5 JA-Stimmen

Herr Dr. Gregor Ryssel    erhält  3 JA-Stimmen.

 

Damit ist Frau Dr. Rebecca Lea Freudl zur Stellvertreterin der Ortsvorsteherin gewählt. Sie nimmt die Wahl an.