03.07.2024 - 4 Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin...

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Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin. Herr Spira weist darauf hin, dass für die Wahl der Stellvertreterin/ des Stellvertreters das gleiche Verfahren wie bei der Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin gilt und bittet um Vorschläge.

 

Übereinstimmend vorgeschlagen wird Frau Susanna Krüger.

 

Abweichend vom Wahlverfahren wird gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf einstimmig beschlossen, die Wahl offen durchzuführen.

 

Wahlergebnis:

 

Frau Susanna Krüger wird einstimmig zur Stellvertreterin gewählt.

Sie nimmt die Wahl an.