15.07.2024 - 4 Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden d...

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Gemäß § 49 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) wählen die Mitglieder des Hauptausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Stellvertreter werden einzeln in der Reihenfolge ihrer Stellvertretung gewählt.

 

Herr Teuteberg, Fraktion der Freien Demokraten, beantragt, 2 Stellvertreter zu wählen.

 

Abstimmung:

Der Vorschlag, 2 Stellvertreter zu wählen, wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Damit wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.

 

Für die Wahl werden folgende Vorschläge unterbreitet:

 

Herr Tassis schlägt Herrn Chaled-Uwe Said, Fraktion AfD

und

Herr Göpel schlägt Herrn Clemens Viehrig, Fraktion CDU

 

als stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses vor.

 

Anschließend erläutert die Altersvorsitzende den Wahlmodus gemäß § 40 BbgKVerf sowie das Wahlprozedere.

 

Danach werden die Mitglieder des Hauptausschusses namentlich zur Stimmabgabe aufgerufen und die Stimmzettel für die geheime Wahl ausgereicht.

 

Die Auszählung wird von Herrn Teuteberg, Fraktion der Freien Demokraten, Herrn Dr. Zöller, Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI und Frau Dr. Zalfen, Fraktion SPD vorgenommen.

 

Die Altersvorsitzende, Frau Hüneke, gibt das Ergebnis bekannt:

 

für Herrn Chaled-Uwe Said haben    2 Mitglieder des Hauptausschusses mit JA und

für Herrn Clemens Viehrig haben 13 Mitglieder des Hauptausschusses mit JA

 

gestimmt; bei 2 ungültigen Stimmen.

 

Damit hat Herr Clemens Viehrig die Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses erhalten und ist als Stellvertreter der Vorsitzenden des Hauptausschusses gewählt. Herr Clemens Viehrig nimmt die Wahl an.

 

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