09.07.2024 - 3 Wahl des Ortsvorstehers/ der Ortsvorsteherin

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Gemäß § 45 Absatz 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte den Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin. Die Wahl erfolgt gemäß § 40 BbgKVerf geheim; jedes Ortsbeiratsmitglied hat eine Stimme; gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.

 

Herr Dr. Hobohm bittet um Vorschläge für die Wahl des Ortsvorstehers/ der Ortsvorsteherin.

Zur Wahl der Ortsvorsteherin werden Frau Angela Böttge und Frau Susanne Seng vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge gibt es nicht.

 

Die Kandidaten stellen sich vor.

 

Herr Dr. Hobohm erläutert den Wahlvorgang.

Nach Aufruf der Mitglieder des Ortsbeirates erhalten diese die Stimmzettel, um in der Wahlkabine ihre Stimme abzugeben.

 

  1. Wahlgang:

 

Stehen mehrere Personen zur Wahl, ist im ersten Wahlgang die vorgeschlagene Person

gewählt, die die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält, somit bei 5 Ja-Stimmen.

 

Nach der Beendigung des Wahlvorgangs erfolgt die Stimmauszählung mit folgendem Ergebnis:

 

Frau Angela Böttge erhält  5 JA-Stimmen

Frau Susanne Seng erhält   3 JA-Stimmen

 

Damit ist Frau Angela Böttge mit 5 JA-Stimmen zur Ortsvorsteherin gewählt.

Sie nimmt die Wahl an.

 

Frau Böttge bedankt sich für das Vertrauen und übernimmt die Sitzungsleitung.

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