09.07.2024 - 4 Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin...

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Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf wählt der Ortsbeirat einen Stellvertreter bzw. eine

Stellvertreterin.

Vorgeschlagen werden Frau Susanne Seng und Herr Dr. Hans-Christoph Hobohm.

 

Es gilt das Wahlverfahren gemäß § 40 BbgKVerf.

 

Frau Böttge erläutert den Wahlvorgang.

Nach Aufruf der Mitglieder des Ortsbeirates erhalten diese die Stimmzettel, um in der

Wahlkabine ihre Stimme abzugeben.

 

  1. Wahlgang:

 

Stehen mehrere Personen zur Wahl, ist im ersten Wahlgang die vorgeschlagene Person

gewählt, die die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält, somit bei 5 Ja-Stimmen.

 

Nach der Beendigung des Wahlvorgangs erfolgt die Stimmauszählung mit folgendem Ergebnis:

 

Frau Susanne Seng 3 JA-Stimmen

Herr Dr. Hans-Christoph Hobohm 5 JA-Stimmen

 

Damit ist Herr Dr. Hans-Christoph Hobohm mit 5 JA-Stimmen zum Stellvertreter der Ortsvorsteherin gewählt.

 

Er nimmt die Wahl an.