25.09.2024 - 9.7 Hebesätze so festlegen, dass für Wohnungen, Rei...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

- den Hebesatz für die Grundsteuer A so festzulegen, dass die Grundsteuer aus dieser Quelle im Jahr 2025 für die Landeshauptstadt Potsdam in etwa gleicher Höhe wie 2023 und 2024 anfällt

 

- den Hebesatz für die Grundsteuer B so festzulegen, dass die Grundsteuer aus dieser Quelle im Jahr 2025 für die Landeshauptstadt Potsdam in etwa gleicher Höhe wie 2023 und 2024 anfällt

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung: