25.09.2024 - 9.57 Beeinflussung der Mietnebenkosten durch die LHP

Beschluss:
vertagt
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,

 

ob und wie Mietnebenkosten, auf die die Stadt Einfluss nehmen kann, gesenkt werden können oder ein weiterer Anstieg verhindert werden kann. Insbesondere sind hierfür die Positionen

  • Grundsteuer B
  • Abfallgebühren
  • Straßenreinigungsgebühren (einschließlich Schnee- und Eisbeseitigung)
  • Gebühren für Wasser und Entwässerung (einschließlich Niederschlagsentwässerung)

zu betrachten. Darüber hinaus aber auch die Kosten für 

  • Fernwärmeversorgung und
  • Energie

soweit diese Leistungen durch Unternehmen mit städtischer Beteiligung erbracht werden.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Sommer 2025 aufzuzeigen, wie die Landeshauptstadt ihren Einfluss auf die Entwicklung der aufgeführten Mietnebenkosten ausüben wird, um einen weiteren Anstieg derselben zu verhindern oder die Kosten im besten Falle zu senken.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung: