06.11.2024 - 5.8.1 Maßnahmen der LHP zur Umsetzung des sog. „Herre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

  1. Der mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossene Stellenrahmen wird ab 01.10.2024 vorsorglich um 25,19 VZE (Musikschule:16,65 VZE; VHS: 8,65 VZE) erweitert. Die Stellen werden zentral veranschlagt und zunächst gesperrt. Eine Freigabe und Inanspruchnahme der Stellen(-anteile) ist erst nach Einzelfallprüfung und nur in der jeweils erforderlichen Höhe möglich.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob der Zuschuss des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) auf Basis des Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg erhöht werden kann.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gebührensatzung der Musikschule und die Entgeltordnung der Volkshochschule zum Zwecke einer Kompensation etwaiger Mehrkosten entsprechend anzupassen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen Familien- und Sozialermäßigungen, die allen den Besuch der Musikschule und Volkshochschule ermöglichen, erhalten werden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welchen Strukturen der Betrieb beider Einrichtungen flexibel, wirtschaftlich optimal und sozial verantwortungsvoll erfolgen kann. Über die Prüfergebnisse und die geplanten Maßnahmen ist in 2025 und 2026 halbjährlich im Hauptausschuss Bericht zu erstatten.

 

  1. Im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanungen sind die jeweiligen Maßnahmen zur Umsetzung des „Herrenberg-Urteils“ für die Stadtverordneten erkennbar auszuweisen.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=2000583&TOLFDNR=2014294&selfaction=print