06.11.2024 - 5.5 Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung und Aussc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den bisherigen zentralen Weihnachtsmarkt in der Potsdamer Innenstadt neu auszurichten.

 

  1. Ziel der Neuausrichtung ist eine Steigerung der Attraktivität und Erlebnisqualität des Weihnachts­marktes. Inhaltliche Grundlage dafür bilden die Ergebnisse, Wünsche und Kritikpunkte aus dem Beteiligungsprozess von Bürger:innen und Gewerbetreibenden (Anlage 1: Ergebnisbericht).

 

  1. Der zukünftige zentrale Potsdamer Weihnachtsmarkt soll auf dem Bassinplatz, und mit lockerer Anordnung von Buden in der Brandenburger Straße und ggf. den Nebenstraßen und dem Luisenplatz stattfinden (Anlage 2: Gebietskulisse). Die genauen Standorte sind im Einvernehmen mit den dort ansässigen Gewerbetreibenden abzustimmen. Schaufenster, Eingänge und Lieferwege sind freizuhalten.

 

  1. Für die Betreibung des Weihnachtsmarktes 2025 ff. soll eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Ausschreibungsgegenstand ist eine Konzession mit einer Laufzeit von drei Jahren und eine Verlängerungsoption um maximal zwei weitere Jahre (Anlage 3: Vertragsentwurf | Konkretisierung erst nach Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung möglich).

 

Die Vergabeentscheidung wird durch ein Vergabegremium getroffen, dem je eine Vertreterin der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und eine gleiche Anzahl von Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung, unter ihnen die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, angehören.

 

Der Ausschreibungstext ist dem Hauptausschuss rechtzeitig vor der Veröffentlichung zur Beratung vorzulegen. Die optionale Verlängerung um zwei Jahre erfordert einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

 

An der Arbeitsgruppe zum Weihnachtsmarkt, welche die Steuerungsfunktion der LHP als Veranstalterin gegenüber dem Betreibenden ausüben soll, sollen auch Stadtverordnete in angemessenem Umfang beteiligt werden.

 

Vor der Entscheidung einer Konzessionsverlängerung durch die SVV, soll die Qualität des neuen Weihnachtsmarktkonzeptes frühzeitig geprüft und zusammen mit den zuständigen Akteuren evaluiert werden.

 

  1. Alle zielgruppenspezifischen und fachlichen Anforderungen an den neuen Weihnachtsmarkt werden in der Leistungsbeschreibung (Anlage 4) definiert. Sie bildet die inhaltliche Grundlage für die Angebote und Konzepte der potenziellen Betreiber. Verpflichtende Leistungsanforderungen aus dem Beteiligungsprozess sind Barrierefreiheit sowie Eintrittsfreiheit.

 

  1. Grundlage für die Auswahl geeigneter Anbieter bildet die Bewertungsmatrix (Anlage 5). Diese definiert die Kriterien zur Beurteilung der Veranstaltungskonzepte, der fachgerechten Veranstaltungsorganisation sowie zur Finanzierung.

 

  1. Die Brandenburger Straße und die angrenzenden Einkaufsnebenstraßen sollen in ihrer Funktion als Einkaufs- und Flaniermeile gestärkt werden. Hierfür ist mit den ganzjährig in der Innenstadt innerstädtischen Gewerbetreibenden ein korrespondierendes Konzept hinsichtlich Beleuchtung, Dekoration, Beteiligungsmöglichkeiten, Sonntagsöffnungszeiten u.a. zu erarbeiten.

 

Eine Unterrichtung der SVV zum Sachstand ist bis zum Juni 2025 vorzulegen.

 

Das Konzept soll von der städtischen Tochtergesellschaft PMSG mbH erstellt werden. Von der Stadtverwaltung ist zu prüfen, ob und wie diese Aufgabe an die PMSG mbH übertragen werden kann. Darüber ist im Januar im Hauptausschuss zu berichten. Insbesondere ist zu begründen, wenn die Übertragung der Aufgabe nicht möglich sein sollte.

  

  1. Mit der Projektsteuerung für die künftigen Weihnachtsmärkte soll die städtische Tochtergesell­schaft PMSG mbH beauftragt werden. Hierfür sind Leistungsumfang und Voraussetzungen zu ermitteln. Eine Unterrichtung der SVV zum Sachstand ist bis zum Juni 2025 vorzulegen.

 

  1. Die relevanten Wirtschaftsdaten des Weihnachtsmarkts, wie Einnahmen und Ausgaben, sind transparent darzustellen und der Stadtverordnetenversammlung schriftlich vorzulegen.

 

  1. Es ist sicherzustellen, dass nicht-kommerzielle Angebote wie Ruhe- und Verweilzonen ohne Konsumpflicht vorhanden sind

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage