04.11.2024 - 3.3 Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung und Aussc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den bisherigen zentralen Weihnachtsmarkt in der

Potsdamer Innenstadt neu auszurichten.

 

1. Ziel der Neuausrichtung ist eine Steigerung der Attraktivität und Erlebnisqualität des

Weihnachtsmarktes. Inhaltliche Grundlage dafür bilden die Ergebnisse, Wünsche und

Kritikpunkte aus dem Beteiligungsprozess von Bürger:innen und Gewerbetreibenden

(Anlage 1: Ergebnisbericht).

 

2. Der zukünftige zentrale Potsdamer Weihnachtsmarkt soll auf dem Bassinplatz stattfinden

(Anlage 2: Gebietskulisse). Der zukünftige zentrale Potsdamer Weihnachtsmarkt soll

auf dem Bassinplatz, und mit lockerer Anordnung von Buden in der Brandenburger

Straße und ggf. den Nebenstraßen und dem Luisenplatz stattfinden. Die genauen

Standorte sind im Einvernehmen mit den dort ansässigen Gewerbetreibenden

abzustimmen. Schaufenster, Eingänge und Lieferwege sind freizuhalten.

 

3. Für die Betreibung des Weihnachtsmarktes 2025 ff. soll eine öffentliche Ausschreibung

erfolgen. Ausschreibungsgegenstand ist eine Konzession mit einer Laufzeit von drei Jahren

und eine Verlängerungsoption um maximal zwei weitere Jahre (Anlage 3: Vertragsentwurf |

Konkretisierung erst nach Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung möglich).

 

Die Vergabeentscheidung wird durch ein Vergabegremium getroffen, dem je eine

Vertreterin der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und eine gleiche

Anzahl von Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung, unter ihnen die Beauftragte für

Menschen mit Behinderungen, angehören.

 

Der Ausschreibungstext ist dem Hauptausschuss rechtzeitig vor der

Veröffentlichung zur Beratung vorzulegen. Die optionale Verlängerung um zwei Jahre

erfordert einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

8. Die relevanten Wirtschaftsdaten des Weihnachtsmarkts, wie Einnahmen und

Ausgaben, sind transparent darzustellen und der Stadtverordnetenversammlung

schriftlich vorzulegen.

 

9. Es ist sicherzustellen, dass nicht-kommerzielle Angebote wie Ruhe- und

Verweilzonen ohne Konsumpflicht vorhanden sind

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt die Beschlussfassung zur vorliegenden Fassung aus dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft.

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Anlagen zur Vorlage