13.11.2024 - 7.8 Parität in den Aufsichtsgremien der Landeshaupt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussempfehlung:


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der OB wird beauftragt, einen rechtlich gangbaren Weg vorzuschlagen, durch den es möglich wird, die Besetzung der Aufsichtsgremien der Landeshauptstadt zusätzlich zur fachlichen Eignung paritätisch vorzunehmen.

Damit soll die gleichberechtigte Teilnahme in den Gremien der öffentlichen und privaten Aufsicht der LHP nach dem Drittbeteiligungsgesetz und zur Umsetzung der EU Richtlinie zur Gleichstellung sichergestellt werden. Eine Getrennterfüllung der Vorgaben anstelle einer Gesamterfüllung durch alle entsendenden Institutionen soll dabei beachtet werden.

Maßstab sind die folgenden Richtlinien der EU:

  • Mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratsposten oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten sollen an das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht gehen. 
  • Klare und transparente Verfahren für die Besetzung der Leitungsorgane mit einer objektiven Eignungsbeurteilung unabhängig vom Geschlecht sind einzuführen. 

Dazu ist ein Verfahrensweg zu entwickeln und im ersten Quartal 2025 ein Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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Anlagen zur Vorlage