21.11.2024 - 8.1 Leitentscheidung zur Entwicklung des VU-Gebiets...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Golm empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Für das VU-Gebiet Golm Nord wird weiterhin eine integrierte Gesamtentwicklung gemäß Rahmenplan Golm 2040 angestrebt (s. Anlagen 3 und 4). Die Verwaltung soll die Unterlagen für das dafür notwendige Zustimmungsverfahren in Abstimmung mit dem MLUK überarbeiten und die nötigen Verfahrensschritte umsetzen.

 

 

  1. Sollte das MLUK seine Zustimmung zu einer wohnbaulichen Entwicklung im VU-Gebiet Golm Nord final versagen, ist die Entwicklung des Gewerbegebietes in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat Golm, z.B. in Form einer Planungswerkstatt, vorzunehmen. Schwerpunkt bleibt dabei insbesondere die bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Plan 129 geforderte Nordanbindung, die unbeachtlich der Gesamtentwicklung des VU-Gebietes Golm Nord weiter gefordert wird.

Zugleich sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, zwingend für den Ortsteil erforderliche Infrastruktureinrichtungen, wie z.B. der Standort für eine weiterführende Schule und Sportflächen im Bereich des VU-Nord zu entwickeln. Dabei ist zur Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastungen in der Ortslage insbesondere auch eine Querung der Bahnlinie zur Verbindung des Wissenschaftsparks westlich der Bahn und dem neu entstehenden Gewerbegebiet östlich der Bahn zu prüfen.

Ungeachtet der Entscheidung des MLUK über den Umfang der im VU-Gebiet zulässigen Wohnbebauung sind Potentialflächen zur Nachverdichtung in der Ortslage zu erschließen.

 

Zur Sicherung der dringenden Wohnbedarfe ist bis Mitte des II. Quartals 2025 eine umsetzungsorientierte Handlungsstrategie für die Aktivierung

 

1         innerörtlicher Potentialflächen

2         im Sinne des vom Bundeskabinett beschlossenen § 246e BauGB 

geeigneter Flächen

 

vorzulegen und mit dem Ortsbeirat Golm abzustimmen.

 

Der Fokus liegt aus Sicht des Ortsbeirates Golm dabei auf den Flächen:

 

  • Akazienweg
  • Eichenweg 27 und verlängerter Eichenweg (zwischen Wohnbebauung am Ehrenpfortenberg, „Offiziershäuser“ und dem Unigelände Flur 2, Flurstücke 221-225, 859, 860 und 1776 tlw.) sowie
  • Geiselbergstraße, „2.Reihe“ hinter den ehemaligen „LPG-Wohnhäusern“ (Flur 2, Flurstücke 1708 – 1713, und ggf. 5/4)
  • Kossätenweg
  • Siedlung „Am Zernsee“
  • Siedlung „Kuhforter Damm“

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen