18.09.2024 - 6.3 Kennzeichnung der Umleitungsstrecke als Anliege...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Gutschmidt bringt den Antrag ein und betont erneut die Notwendigkeit einer Regelung aufgrund des zu erwartenden gesteigerten Durchfahrtsverkehrs. Weitere Diskussionspunkte bestehen nicht, sodas der Antrag zur Abstimmung gestellt wird.

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten,

dass während der Bauphase, welche für die Instandsetzung der Wublitzstraße zwischen dem ehemaligen Bahnhof Bornim/ Grube und dem Ortslage Grube benötigt wird, die Umleitungsstrecke zwischen der Ortslage Schlänitzsee und Grube über den Schlänitzseer Weg und den Feldweg eine Beschilderung „Durchfahrt nur für Anwohner bzw. Anlieger“ angeordnet wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.