17.10.2024 - 5.1 Lärmaktionsplan 2024

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Spira Frau Kolesnyk, komm. Bereichsleiterin Umwelt und Natur. Sie stellt anschließend den Lärmaktionsplan vor. Der Plan ist eine Bestandsanalyse und Verbesserung und basiert auf Lärmkartierung des LUF. Am 20.09.2023 war Beginn der Fortschreibung.  Der Beschluss soll Mitte November gefasst werden.

 

In Bezug auf Satzkorn stellt sie fest: Auf den Bahnlärm hat die Stadt keinen Einfluss. Das Eisenbahnbundesamt ist zuständig. Es kamen einige Stellungnahmen von SatzkornerInnen. In der Rangfolge für Lärmschutzmaßnahmen ist Satzkorn sehr weit hinten.

 

Das Gewerbe am Bahnhof Satzkorn ist nach Bundesemmissionsschutzgesetz genehmigt. Bei Beschwerden müssten wir uns an das LFU wenden. Für die Satzkorner Bergstr. ist eine Fahrbahnsanierung (mittelfristige Maßnahme = 5-10 Jahre) vorgesehen. Grundsätzlich ist eine Reduzierung des Verkehrs auch wichtig, z.B. müssten mehr Fahrradwege gebaut werden.

 

Auf Fragen von Bürgern bezüglich erhöhter Geschwindigkeiten von Fahrzeugen konnte Frau Kolesnyk nicht eingehen. Das wäre nicht Teil des Lärmaktionsplans.

 

Frau Kolesnyk bietet das weiteren Austausch im Prozess an.

 

Herr Spira schlägt vor, die Drucksache mit folgendem Wortlaut zur Kenntnis zu nehmen; wogegen sich kein Widerspruch erhebt:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Den Lärmaktionsplan 2024 für den Ballungsraum Potsdam: Fortschreibung Stufe 4

mit dem Stand 17. Juli 2024 inkl. Anlagen 1 - 13
    

  1. Im Rahmen der Abwägung (nach § 47d BImSchG) wird über die vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entschieden (gemäß Anlage 12 und 13 des Lärmaktionsplanes).

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktions-planes durch konkrete Planungen in Abhängigkeit der finanziellen und planerischen Voraussetzungen zu untersetzen.
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Anlagen zur Vorlage