17.09.2024 - 4 Abstimmung zu ständigen Rederechten von Interes...

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Frau Schkölziger benennt folgende Mitwirkungsgremien, denen ein ständiges Rederecht im Ausschuss eingeräumt werden soll:

 

  • Staatliches Schulamt 
  • Stadtsportbund
  • Kreisschulbeirat
  • Jugendbeirat
  • Kinder- und Jugendbüro
  • Stadtjugendring
  • Koordinatorin für Kinder- und Jugendinteressen
  • Kita-Elternbeirat

 

Die Gremien können einen ständigen Vertreter/ eine ständige Vertreterin und einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin benennen, der/die dieses Recht wahrnimmt. Der Kreisschulbeirat hat darüber hinaus die Möglichkeit, das Rederecht für einzelne Punkte an den Kreiselternrat, den Kreisschülerrat oder den Kreislehrerrat abzugeben, sofern das Thema es erfordert. 

 

Dagegen gibt es keine Einwände oder Ergänzungen und die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag einstimmig zu.

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