17.09.2024 - 11.2 Information zur Härtefallregelung Benutzungs- u...

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Frau Spasojew trägt die Stellungnahme des Migrantenbeirates vor und gibt Erläuterungen dazu.

 

Frau Vandre erinnert daran, dass im GSWI-Ausschuss besprochen wurde, eine Härtefallregelung zu finden und fragt nach, ob es erforderlich ist, die Gebührensatzung dahingehend zu überarbeiten.

 

Frau Giertz erklärt die Härtefallregelung und teilt mit, dass es aktuell 6 Anträge gibt, von denen 3 abgelehnt werden mussten, da sie nicht der Härtefallregelung entsprechen. 2 Anträge wurden bewilligt, einer befindet in Prüfung.

Es wurden alle Gemeinschaftsunterkünfte angeschrieben und die Anträge zur Verfügung gestellt, Die Antragstellung an sich ist niederschwellig gehalten.

Für die rückwirkende Gebührenerhebung sind Lösungsmöglichkeiten erarbeitet worden. Für rückwirkend erhobene Gebühren kann ein Erlass beantragt werden, da Wohngeld erst ab Antragstellung gezahlt werden kann.

Die Härtefallregelung soll evaluiert und angepasst werden. Die Evaluierung soll am Ende des Jahres 2024 erfolgen. An der Evaluierung soll der Migrantenbeirat beteiligt werden.

 

Frau Spasojev betont, dass die Kosten sehr hoch sind und angepasst werden müssen.

 

Frau Giertz weist darauf hin, dass es sich hier um eine ordnungsrechtliche Unterbringung handelt, für die Gebühren für die Kosten erhoben werden. Damit werden die Kosten für den Platz abgedeckt. Aufgrund fehlenden Wohnraumes können Menschen, die in Arbeit sind, oft nicht in Wohnungen ziehen.

 

Frau Meier ergänzt, dass für 90 Prozent der Bewohnenden der Gemeinschaftsunterkünfte die Kosten übernommen werden. Schwierig ist es für diejenigen, die in Arbeit sind. Es wird versucht, mit der Gebührensatzung eine möglichst kostendeckende Finanzierung zu erzielen.

 

Frau Dr. Palenberg verweist auf den hohen Beratungsbedarf in Bezug auf die Gebührensatzung. Dies steht in keinem Verhältnis. Die rückwirkend erhobenen Gebühren sollten erlassen werden. Die Gebührensatzung sollte aus ihrer Sicht unbedingt unter Beteiligung des Migrantenbeirates und der Beauftragten für Migration und Integration evaluiert werden. Auch die Härtefallregelung muss überarbeitet werden.

 

Frau Giertz betont, dass die Evaluierung der Härtefallregelung erfolgen muss. Dies sollte aber erst erfolgen, wenn die Bescheidung abgeschlossen ist.

 

Frau Laabs schildert kurz die Wohnsituation in den Gemeinschaftsunterkünften.

 

Es wird verabredet, dass eine erneute Berichterstattung im November/Dezember 2024 im GSWI-Ausschuss erfolgt. Zu nächsten Sitzung des GSWI-Ausschusses wird über die Zeitschiene informiert.

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