19.09.2024 - 4.5.1 Tempo 30 im Stadtgebiet

Beschluss:
abgelehnt
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Siehe TOP 4.5.

 

Der Vorsitzende stellt den Änderungsantrag 24/SVV/0679-01 zur Abstimmung.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Spielräume für die Festsetzung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in den Potsdamer Straßen so schnell und so weit zu nutzen wie das rechtlich möglich ist, nach Vorlage einer verkehrswissenschaftlich fundierten Evaluation, die die möglichen positiven Auswirkungen einer allgemeinen Geschwindigkeitsherabsetzung für den Verkehrsfluss und die Umwelt valide aufzeigt, zur Vorbereitung einer Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung bis Dezember 2024

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll spätestens im März 2025 unterrichtet werden, in welchen Bereichen ab wann zusätzlich eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erfolgen soll und in welchen Bereichen dies aus welchen Gründen nicht möglich ist.

Dies ist konzeptionell für jede Straße durchzuführen, in der eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erfolgen soll.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

8

Stimmenthaltung:

0

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=2000742&TOLFDNR=2011671&selfaction=print