12.11.2024 - 5.5 Bebauungsplan Nr. 170 „Klinik Bayrisches Haus“,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung; Bauen und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 170 „Klinik Bayrisches Haus“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 4).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 170 „Klinik Bayrisches Haus“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 3, 5 und 6).
  3. Der Übersicht der Kernpunkte zum städtebaulichen Vertrag (siehe Anlage 7) wird zugestimmt. Der zur Umsetzung der Planung zu vereinbarende städtebauliche Vertrag ist vor einer möglichen Entscheidung der Verwaltung über die Planreife nach § 33 BauGB abzuschließen.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen