08.10.2024 - 8.1.1 Mieterinnen und Mieter im Bornstedter Feld vor ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister dazu auf:

  1. sich in seiner Funktion als Verwaltungsratsmitglied der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (MBS) für eine Verlängerung der eingeräumten Kaufmöglichkeit der Mieter:innen im Bornstedter Feld auf mindestens ein halbes Jahr einzusetzen.
  2. unverzüglich die Erstellung einer Sozialerhaltungssatzung für das Bornstedter Feld in die Wege zu leiten. Ziel ist eine Beschlussfassfassung einer Milieuschutzsatzung spätestens Mitte 2025.
  3. sich gegenüber der Landesregierung mit anderen Kommunen und wohnungspolitischen Akteuren für den Erlass einer Kündigungssperrfristverordnung einzusetzen, sodass die Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigungen in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie Potsdam, von 3 auf 10 Jahre erhöht werden kann.
  4. im Falle der Kündigung der bisherigen Mieter:innen der aik Immobilien -  Investmentgesellschaft mbH mit der ProPotsdam und den Genossenschaften nach sozial verträglichen alternativen Wohnangeboten zu suchen, die so gelegen sind, dass die Kinder der betreffenden Familien weder die Schule, noch die KiTa wechseln müssen. In besonderen Härtefällen wie bspw. bei Rentner:innen und Rentnern wird der Oberbürgermeister aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, die einen Umzug vermeiden.   
  5. eine Überführung der Wohnhäuser in kommunales Wohneigentum zu prüfen, Verhandlungen mit den Genossenschaften über eine Übernahme der Wohnhäuser aufzunehmen oder eine Überführung in sonstige gemeinwohlorientierte Trägerschaft zu unterstützen. Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zum Ende des 3. Quartals ein Bericht über die erfolgten Initiativen vorzulegen. 
  6. Es soll ein „Runder Tisch“ als Gesprächsformat eingerichtet werden, der alle Beteiligten zur Auflösung der bestehenden Konflikte, Interessen und Bedarfe, im konstruktiven Austausch, ein Gesprächsangebot bietet!
  7. Es sind rechtliche Möglichkeiten zu prüfen und ggf. darzustellen, die ihrem Wesen nach geeignet sind, vertraglich und rechtssicher auszuschließen, dass alle betroffenen Immobilen in den folgenden 12 Monaten nach ihrem Verkauf, nicht im Eigenbedarf der neuen Eigentümer im Mietverhältnis gekündigt werden können.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=2000754&TOLFDNR=2013261&selfaction=print