10.10.2024 - 5.2 Wahl der zwei Vertreter/Vertreterinnen der aner...

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Frau Dr. Müller schlägt Frau Tietz als Vertreterin des Jugendhilfeausschusses seitens der anerkannten freien Träger für den Unterausschuss Jugendhilfeplanung vor. Herr Reimann ergänzt, dass Frau Tietz krankheitsbedingt abwesend sei. Sie habe jedoch schriftlich vorab ihre Bereitschaft bekundet und stehe damit zur Wahl.

 

Herr Reimann schlägt weiterhin Herrn Ströber vor. Er nimmt den Vorschlag an und stellt sich zur Wahl.

 

Herr Reimann schlägt eine offene Abstimmung im Block vor. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Er bittet um Abstimmung darüber, dass Frau Dr. Müller, Frau Ludwig und Herr Reimann in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung gewählt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 14

 

Ablehnung: 0

 

Stimmenthaltung: 1

 

 

Frau Tietz und Herr Ströber nehmen die Wahl an.

 

Herr Reimann berichtet, dass sich der Unterausschuss Jugendhilfeplanung sich so konstituieren werde, dass auch freie Träger und die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 eine Person entsenden können. Da die Arbeitsgemeinschaften aber später tagen würden, wird vorgeschlagen, dass der bisherige Unterausschuss Jugendhilfeplanung so lange in der bisherigen Besetzung bis voraussichtlich Dezember tage. Dem wird einstimmig zugestimmt.