15.10.2024 - 4 Wahl der/des stellvertretenden Ausschussvorsitz...

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Herr Adams teilt mit, dass ihm bisher zwei Vorschläge vorliegen. Vorgeschlagen sind Frau Denise Leonhardt und Herr Michél Berlin. Er weist darauf hin, dass gemäß § 39 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf Abweichungen von der geheimen Wahl einstimmig beschlossen werden können.

 

Herr Pfrogner bittet um eine geheime Wahl.

 

Herr Adams informiert, dass im ersten Wahlgang die vorgeschlagene Person, die die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ausschusses erhält, also 6 Stimmen, gewählt ist.

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ausschusses, findet ein zweiter Wahlgang statt. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält.

 

Es erfolgt die geheime Wahl unter Nutzung von Stimmzetteln und einer Wahlkabine.

Herr Adams ruft die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses namentlich zu Stimmabgabe auf. Nach Abschluss des Wahlvorganges wird festgestellt, dass alle 10 stimmberechtigten Mitglieder die Möglichkeit hatten, die Stimme abzugeben.

 

Frau Bensching und Frau Nocke zählen die Stimmen aus.

 

Herr Adams verkündet das Ergebnis der Wahl. Frau Leonhardt hat 4 von 10 Stimmen erhalten. Herr Berlin hat 6 von 10 Stimmen erhalten. Somit ist Herr Berlin zum stellvertretenden Vorsitzenden des OSK-Ausschusses gewählt.

 

Herr Berlin nimmt die Wahl an.