19.11.2024 - 5.6 Infostände von Parteien vor Schulen

Beschluss:
vertagt
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Frau Grimm bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Schenck nimmt dazu für die Verwaltung Stellung. Dabei macht er deutlich, dass es für die Kommunalbehörde rechtlich nicht möglich ist einzugreifen, da es sich hier um Bundes- und Landesrecht handelt. Die Umsetzung des Antrages durch die Kommune ist rechtlich nicht möglich. Die wörtliche Ausführung dazu wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Diekmann macht darauf aufmerksam, dass die Sondernutzung der öffentlichen Straßen eine Angelegenheit der Stadt ist. Diese kann genau die Auflage erteilen, dass die 200 Meter-Regelung für alle Parteien gilt. Die Stadt kann sich ein entsprechendes Regelwerk geben.

 

Herr Adler weist darauf hin, dass es Gemeinden gibt, die nach dem Ausschlussprinzip genau diese Intensionen aufgreifen.

 

Herr Schenck erklärt auf Nachfrage, dass bei der letzten Wahl Kenntnis von einem Wahlstand erlangt wurde. Hierbei handelte es sich um einen Wahlstand, der nicht genehmigt war.

 

Frau Grimm beantragt die Vertagung der Drucksache bis zum 1. Quartal 2025, um diese zu qualifizieren.

 

Herr Adams bittet um Abstimmung über die Vertagung der Drucksache.

 

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Zustimmungen, 2 Ablehnungen und 1 Stimmenthaltung angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen