19.11.2024 - 7.3 Ordnungsbehördliches Vorgehen beim Aufbau des W...

Reduzieren

Herr Dr. Lauber erklärt, dass es am 12.11.2024 im Rahmen der Aufbauarbeiten der Buden für den Weihnachtsmarkt eine Begehung der Mitarbeitenden des Ordnungsamtes und der Straßenverkehrbehörde gab. Kontrollinhalt waren die StVO und das BbgStrG. Aktuell sind lediglich 3 Sondernutzungen auf der Brandenburger Straße gültig. Alle restlichen Sondernutzungen sind anlässlich des bevorstehenden Weihnachtsmarktes zum 10.11.2024 abgelaufen. Er macht dabei auch deutlich, dass eine Nachkontrolle erfolgen wird.

 

Frau Erbeldinger erklärt, dass es sich um Blumenkübel vor einem Modegeschäft handelt. Die Geschäftsinhaberin hat sich mit dem Anliegen an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-Volt-Die Partei gewandt.