16.10.2024 - 5.5.2 Verordnung über die Erhebung von Gebühren für B...

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Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung der Bewohnerparkausweisgebührenverordnung

 

1.§ 2 Absatz 1 wird folgendermaßen geändert:

 

„Für ein Jahr beträgt die Höhe der Gebühr für die Ausstellung 60 Euro.“

 

2.§ 2 Absatz 2 wird folgendermaßen geändert:

 

„Für zwei Jahre beträgt die Höhe der Gebühr für die Ausstellung 115 Euro.“

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

6

Stimmenthaltung:

1