30.09.2024 - 9.9 Fortschreibung der Obergrenze für den Verlustau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
- Datum:
- Mo., 30.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.) Die Nr. 4 des Beschlusses 21/SVV/0623 vom 02.06.2021, geändert durch Beschluss 23/SVV/0233 vom 03.05.2023, wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) leistet den nach § 2 des Betrauungsaktes vorgesehenen Verlustausgleich (21/SVV/0623 i.V.m. der DS 21/SVV/0275) in den Jahren 2025 bis 2028 in nachfolgender maximaler Höhe und unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der jeweiligen testierten Jahresabschlüsse sowie der jeweiligen geprüften Trennungsrechnungen:
a.) Höchstbetrag für 2025: 18,50 Mio. EUR
b.) Höchstbetrag für 2026: 15,00 Mio. EUR
c.) ab 2027 wird kein Verlustausgleich mehr geleistet.
Die Höchstbeträge können bereits im Januar des jeweiligen Jahres als Abschlag gezahlt werden und stehen jeweils unter Haushaltsvorbehalt.
2.) Zur Sicherung der Liquidität der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (KEvB) ist beabsichtigt, eine weitere Ausgleichszahlung im Sinne des § 2 des Betrauungsaktes in Form eines verzinslichen Gesellschafterdarlehens in Höhe von maximal 20 Mio. EUR für den Zeitraum 2025 – 2028 vorzusehen. Das Darlehen soll spätestens zum 31.12.2028 vollständig zurückgeführt werden. Dies gilt vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses 2025.
3.) Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Vertreter der Gesellschafterin in der Gesellschafterversammlung der KEvB ermächtigt, Gesellschafterbeschlüsse über die Vertragsabschlüsse zur Annahme der Ausgleichszahlungen der LHP nach den Beschlusspunkten 1.) bzw. 2.) unverzüglich zu fassen.
4.) Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Vertreter der Gesellschafterin in der Gesellschafterversammlung der KEvB beauftragt, die Geschäftsführung der KEvB anzuweisen, bis Juni 2025 ein umfassendes Sanierungskonzept mit Umsetzungsplanung vorzulegen, dessen Ziel es ist, dass die KEvB ab 2027 weder Zuschüsse noch nach 2028 Darlehen der LHP auf Grundlage des Betrauungsaktes erhalten muss.
Anlagen zur Vorlage
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