29.10.2024 - 4 Dritte Lesung der Liste zur Förderung sozialer ...

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Frau Laabs weist darauf hin, dass es sich heute bereits um die dritte Lesung der Förderrichtlinie handelt. Sie schlägt vor, zunächst Herrn Witschak und Frau Walter zu Wort kommen zu lassen und anschließend den Ergänzungsantrag zum Begleitbeschluss zu beraten.

 

Herr Witschak informiert über die Angebote von Katte e.V. und macht deutlich, dass es jährlich ca. 1.200 Beratungskontakte gibt. Dabei betont er die Wichtigkeit der Finanzierungssicherheit zu Beginn des Jahres. Wichtig ist, dass die Basis der Beratungsarbeit gestärkt ist. Dabei weist er darauf hin, dass ein sehr großer Teil der Arbeit ehrenamtlich erfolgt. Auch regelmäßige Fortbildungen sind erforderlich, die finanziert werden müssen. Er bittet um Unterstützung von Seiten des GSWI-Ausschusses.

 

Frau Walter schließt sich den Worten von Herrn Witschak an und macht deutlich, dass eine rechtzeitige Förderbescheidung für die Planung sehr wichtig ist, insbesondere für die festangestellten Mitarbeitenden.

 

Frau Havekost bringt namens der Fraktion B90/Grüne – Volt - Die Partei folgenden Ergänzungsantrag zum vorliegenden Begleitbeschluss ein und begründet diesen:

Ergänzungsantrag zum Begleitbeschluss zur Förderliste soziale und gesundheitliche Angebote für das Jahr 2025

Die vorliegende Gesamtsumme der Projektförderung für 2025 wird bestätigt. Grundsätzlich soll eine der fachlichen Bewertungszahl folgende Verteilung der Mittel erreicht werden. 

Um das zu erreichen, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Der vorliegende Fördervorschlag der Verwaltung in der Variante 1 wird zu 50 % freigegeben, damit die Träger bis Juni 2025 handlungsfähig sind und Planungssicherheit haben.
  2. In diesem Zeitraum wird die Verwaltung einen Vorschlag für die zweite Jahreshälfte erarbeiten, der der fachlichen Bewertung Rechnung trägt.
  3. Damit die institutionelle Förderung ab 2026 greifen kann, ist das Konzept dem GSWI spätestens im März 2025 vorzulegen. Im Gesamtkonzept für die Förderung ist weiterhin ein Etat für Projektförderung vorzusehen. Es ist darauf zu achten, dass die Förderung in der Höhe und in der Abstimmung zwischen institutioneller und Projektförderung entsprechend dem Bedarf, z.B. auch unter Berücksichtigung des TVÖD, angepasst wird.

 

Es erfolgt eine kontroverse Debatte zum Ergänzungsantrag.

 

Frau Vandre fasst zusammen, dass Einigkeit bei der Überführung der seit Jahren gut laufenden Projekte in die institutionelle Förderung besteht. Sie wirbt für eine breite Zustimmung zum Begleitbeschluss.

Die Punkte 2 und 3 des Ergänzungsantrages geben lediglich eine Sicherheit für ein halbes Jahr. Danach muss erneut beraten werden, wie es weitergehen soll.

Sie bittet, die Punkte 1 und 2 getrennt von Punkt 3 abzustimmen und begründet dies.

 

Frau Meier schließt sich den Ausführungen von Frau Vandre an. Sie macht deutlich, dass eine Freigabe der Mittel lediglich für das erste Halbjahr 2025 zu einer großen Unsicherheit bei den Träger führen würde. Sie sieht bei dem engen Haushalt auch keine Möglichkeit, weitere Mittel zu bekommen. Wichtig ist hier, die bestehenden Projekte im Jahr 2025 fortsetzen zu können.

 

Frau Armbruster regt an, den Begleitbeschluss so zu fassen, trotzdem aber bei den Haushaltsverhandlungen zu versuchen, weitere Mittel zu akquirieren.

 

Es erfolgt eine Verständigung zum Umgang mit der vorliegenden Liste und den Begleitanträgen.

 

Frau Vandre schlägt vor, den Begleitbeschluss wie folgt zu ergänzen:

Im Zuge der Haushaltsverhandlungen soll eine Angleichung der Fördersummen an die beantragten Mittel angestrebt werden.

 

Daraufhin zieht Frau Havekost die Punkte 1 und 2 des Ergänzungsantrages zurück. Punkt 3 steht weiterhin zur Abstimmung.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Frau Laabs zunächst den Punkt 3 des Ergänzungsantrages zur Abstimmung.

 

Ergänzungsantrag zum Begleitbeschluss zur Förderliste soziale und gesundheitliche Angebote für das Jahr 2025

Damit die institutionelle Förderung ab 2026 greifen kann, ist das Konzept dem GSWI spätestens im März 2025 vorzulegen. Im Gesamtkonzept für die Förderung ist weiterhin ein Etat für Projektförderung vorzusehen. Es ist darauf zu achten, dass die Förderung in der Höhe und in der Abstimmung zwischen institutioneller und Projektförderung entsprechend dem Bedarf, z.B. auch unter Berücksichtigung des TVÖD, angepasst wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Zustimmungen und 1 Stimmenthaltung angenommen.

 

Anschließend stellt sie den so geänderten Begleitbeschluss zur Abstimmung.

 

Begleitbeschluss zur Förderliste sozialer und gesundheitlicher Angebote für das Jahr 2025

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion möge beschließen:

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion beschließt die Förderung

von sozialen und gesundheitlichen Angeboten für das Jahr 2025 in der durch die Verwaltung

vorgeschlagenen Variante 1.

Darüber hinaus fordert der Ausschuss GSWI den Oberbürgermeister dazu auf, die Finanzierung der in der lfd. Nummer 5, 6 und 7 enthaltenen Angebote von Volkssolidarität und Tafel in der Höhe der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Variante 2 durch

zusätzliche finanzielle Mittel, die nicht aus dem GB 3 kommen, sicherzustellen.

Im Zuge der Haushaltsverhandlungen soll eine Angleichung der Fördersummen an die beantragten Mittel angestrebt werden.

Die vorliegende Gesamtsumme der Projektförderung für 2025 wird bestätigt. Grundsätzlich soll eine der fachlichen Bewertungszahl folgende Verteilung der Mittel erreicht werden. 

Damit die institutionelle Förderung ab 2026 greifen kann, ist das Konzept dem GSWI spätestens im März 2025 vorzulegen. Im Gesamtkonzept für die Förderung ist weiterhin ein Etat für Projektförderung vorzusehen. Es ist darauf zu achten, dass die Förderung in der Höhe und in der Abstimmung zwischen institutioneller und Projektförderung entsprechend dem Bedarf, z.B. auch unter Berücksichtigung des TVÖD, angepasst wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Zustimmungen und 1 Stimmenthaltung angenommen.

 

Abschließend stellt Frau Laabs die vorliegende Förderliste zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Zustimmungen und 1 Stimmenthaltung angenommen.

 

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